Das ist die erste Headline

SAP Business ONE für Sie

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Das ist die sechste Headline

Antiterrorliste Compliance

 

Wir helfen Ihnen ihr Risiko zu minimieren

Jedes Unternehmen unterliegt der Antiterrorverordnung! Diese besagt, dass Unternehmen keinen Personen oder Unternehmen, die auf offiziellen Sperrlisten verzeichnet sind, wirtschaftliche Vorteile verschaffen darf.Die wenigsten Geschäftsführer erfüllen die Pflichten dieser EU-Verordnung. Wir liefern an unsere Kunden mit SAP Business One optional eine Ergänzungslösung, die im Batchlauf nachts den gesamten Geschäftspartnerstamm gegen die aktualisierten Terrorlisten abgleicht. Jeder Prüflauf wird dokumentiert. Gesetz dem Fall, es liegt eine positive Prüfung eines Geschäftspartners vor, erhält Ihr im Unternehmen dafür verantwortlicher Mitarbeiter per Email eine Nachricht mit dem Prüfergebnis.

 

Kern der EU-Verordnung 2580-2001/881-2002

Diese Verordnungen untersagen das zur Verfügung stellen jeglicher Wirtschafts- oder Dienstleistungen mit Personen oder Unternehmen, die auf den dafür bereitgestellten Sperrlisten gelistet sind. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um bestimmte Waren- oder Dienstleistungen oder um den Export / Import mit bestimmten Ländern handelt.Kernaussage ist es, dass Unternehmen der EU Mitgliedsländer ihre Datenbestände in regelmäßigen Abständen gegen aktuelle Sperrlisten (derzeit 8) zu prüfen haben, um dadurch sicherzustellen, keinerlei (Dienst-) Leistungen an gelistete Personen oder Unternehmungen bereitzustellen.Diese Sperrlisten zu prüfen, bedeutet eine manuell nicht zu bewältigende Sisyphus-Arbeit. Wir haben für Sie die passende Ergänzungslösung zu SAP Business One.

Wenn Sie den kompletten Umfang unserer Ergänzungslösung zu SAP Business One kennen lernen möchten, senden Sie uns eine Anfrage mit Ihren Kontaktdaten. Benutzen Sie dazu bitte das Formular im Servicebereich unter Anfrage.